Am 22. Juni ist Bürgermeisterwahl

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl in Oldenburg in Holstein am 22. Juni 2025 sind alle Personen, die:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
- Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind (Unionsbürgerinnen und -bürger),
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag mit Hauptwohnsitz in Oldenburg in Holstein gemeldet sind.
Auch wer seine Wohnung erst vor Kurzem gewechselt hat, sollte prüfen, ob der Hauptwohnsitz rechtzeitig umgemeldet wurde, um im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein.
Wie kann ich wählen?
Für die Bürgermeisterwahl in Oldenburg in Holstein am 22. Juni 2025 haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben.
1. Persönlich im Wahllokal am 22. Juni 2025
Sie erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post, auf der das für Sie zuständige Wahllokal angegeben ist. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) zur Wahl mit.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
2. Per Briefwahl
Falls Sie am Wahltag verhindert sind oder lieber von zu Hause wählen möchten, können Sie Briefwahl beantragen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab Mitte Mai 2025 möglich – sowohl schriftlich, persönlich im Rathaus als auch online über die städtische Website unter:
www.oldenburg-holstein.de/briefwahl
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, den 22. Juni 2025, um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Planen Sie daher ausreichend Zeit für den Postversand ein.